Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Gummersbach

Die Stadt Gummersbach führt eine Markterkundung durch zur Ermittlung von Breitbandnetzbetreibern, die in der Lage sind, ohne öffentliche Zuschüsse den unzureichend versorgten Ortsteil Strombach mit Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertra-gungsgeschwindigkeit von mindestens 2.000 kbit/s innerhalb der nächsten drei Jahre zu versorgen.
Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind erwünscht. Eine Bedarfsermittlung unter den

potentiellen Anschlussnehmern wurde durchgeführt, Ergebnisse anbei.
Der Netzbetreiber soll zu folgenden Punkten Aussagen treffen:


* Befähigungsnachweis (gegebenenfalls mit Referenzangaben)
* Angaben zur einzusetzenden Breitbandtechnologie
* Angaben über die Mindestbandbreite
* Angaben über den voraussichtlichen Endkundenpreis

Gegebenenfalls ist die Größenordnung eines finanziellen Zuschussbedarfs des Netzbetreibers anzugeben, falls die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Realisierung des Breitbander-schließungsvorhabens nicht gesehen wird.
Die Stadt Gummersbach bittet um Rückäußerung bis zum 10. September 2010.
Ein Aufwandersatz kann nicht gewährt werden.
Die Rückäußerungen sind zu richten an:

Stadt Gummersbach
Fachdienst 1.2
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
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Veröffentlicht am: Freitag, 13. August 2010

Quelle: media.nrw.de